FAQ - oft gefragt...
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Wozu Mehrphasenausbildung?
Was ist neu in der Führerscheinausbildung?
Ab wann gilt diese Regelung und wen betrifft Sie?
Wo kann ich die Perfektionsfahrten machen?
Was ist der Zweck des Fahrsicherheitstrainings?
Wo kann ich das Fahrsicherheitstraining machen?
Ich habe für das Fahrsicherheitstraining kein Auto/Motorrad?
Muss ich weitere Prüfungen ablegen?
Kann mir der Führerschein im Rahmen der Mehrphasenausbildung entzogen werden?
Ich bin schon im Besitz des Führerschein "B" und möchte jetzt den "A"-Schein machen.
Was kostet das Fahrsicherheitstraining?
Wo und wie kann ich mich anmelden?

 

Wozu Mehrphasenausbildung?

 

Ein Viertel aller Verkehrstoten und über ein Drittel der Verletzten sind zwischen 15 - 24 Jahren. Am Beginn einer Fahrpraxis begeht man häufig Fehler und neigt zu jugendlicher Unvernunft. Diesem Trend soll die Mehrphasenausbildung entgegenwirken. Einerseits sollen falsche Angewohnheiten beim Autofahrer in der Gewöhnungsphase durch Feedback-Fahrten von Beginn ausgemerzt werden, andererseits sollen durch das Demonstrieren gefährlicher Verkehrssituationen die Folgen falscher und riskanter Fahrweise vor Augen geführt werden.
Im Fahrsicherheitstraining wird der Führerscheinneuling mit gefährlichen Verkehrssituationen konfrontiert. Insbesondere die Auswirkung von überhöhter Geschwindigkeit wird drastisch am eigenen Leib und mit dem eigenen Fahrzeug erfahren. Daneben werden Reaktionen wie richtiges Notbremsen trainiert.

 
Was ist neu in der Führerscheinausbildung?

Nach der bestandener Führerscheinprüfung sind folgende Ausbildungen vorgeschrieben:

1. Perfektionsfahrten auf Straßen mit öffentlichen Verkehr
2. ein Fahrsicherheitstraining, das ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch beinhaltet.

Prüfungen sind während der zweiten Ausbildungsphase keine abzulegen.

   
Ab wann gilt diese Regelung und wen betrifft Sie?
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In die Mehrphasen-Regelung fallen alle Fahranfänger, die sich ab 1. Jänner 2003 für die Führerscheinprüfung angemeldet haben. Das Lebensalter spielt hierbei keine Rolle.
Besitzer einer Lenkberechtigung für die Klassen A und B haben eine zweite Ausbildungsphase zu durchlaufen und zwar für jede dieser Klassen. Außerdem ist die zweite Ausbildungsphase nach einer eventuellen Wiedererteilung der Lenkberechtigung zu durchlaufen, wenn die Lenkberechtigung auf mehr als 18 Monate entzogen wurde und sofern sie nicht bereits im Rahmen der Ersterteilung der Lenkberechtigung absolviert wurde.
   
Wo kann ich die Perfektionsfahrten machen?
Perfektionsfahrten sind von Fahrschulen unter Anleitung eines geeigneten Ausbildners abzuhalten. Die Perfektionsfahrt umfasst
- eine Fahrt im Beisein des Ausbildners und ein Gespräch mit dem Ausbildner.
Die Perfektionsfahrt kann in einer Fahrschule nach freier Wahl absolviert werden. D.h. es kann, muss aber nicht die Fahrschule sein, in der die Ausbildung zum Erwerb der Lenkberechtigung erfolgt ist.
   
Was ist der Zweck des Fahrsicherheitstrainings?
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Beim Fahrsicherheitstraining werden dem Führerscheinneuling gefährliche Verkehrssituationen und die Auswirkungen von überhöhter Geschwindigkeit vor Augen geführt. "Weniger Geschwindigkeit bringt ein Vielfaches an Sicherheit" wird eingeprägt. Reaktionen wie richtiges Notbremsen, das in der Führerscheinausbildung nicht ausgebildet werden kann, wird trainiert.
   

Wo kann ich das Fahrsicherheitstraining machen?
Das Fahrsicherheitstraining ist auf kommissionierten Trainingsplätzen und unter Leitung eines besonders geeigneten Instruktors durchzuführen. Zur Durchführung des Fahrsicherheitstrainings sind Fahrschulen befugt, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
   
Ich habe für das Fahrsicherheitstraining kein Motorrad?  
Wenn Sie für das Mehrphasen-Fahrsicherheitstraining kein eigenes Fahrzeug haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Im FTZ stehen 7 Leihmotorräder gegen eine Gebühr von 30.- zur Verfügung.
   
Muss ich weitere Prüfungen ablegen?
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Prüfungen sind in der zweiten Ausbildungsphase nicht vorgesehen.
   
Kann mir der Führerschein im Rahmen der Mehrphasenausbildung entzogen werden?
Wenn eine oder mehrere der vorgesehenen Stufen trotz Verständigungen der Behörde und Nachfristen und Anordnung der Behörde auf Absolvierung der fehlenden Stufe/n (die in Summe mehrere Monate betragen) nicht absolviert werden, kann es schließlich zum Entzug der Lenkberechtigung kommen.
   
Ich bin schon im Besitz des Führerschein "B" und möchte jetzt den "A"-Schein machen. Muss ich die Mehrphasenausbildung auch für den "B"-Schein absolvieren oder nur für den "A"-Schein?
Die Mehrphasenfahrausbildung gilt für Führerscheinkandidaten, die nach dem 1.1.2003 den Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung stellen, müssen Sie für den neuen "A"-Schein auch die Mehrpahsenfahrausbildung absolvieren. Für den "B"-Führerschein, den Sie vor dem 1.1.2003 erworben haben, gibt es für Sie keinen gesetzlich vorgeschriebenen Nachholbedarf.
   
Was kostet das Fahrsicherheitstraining?
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Das Fahrsicherheitstraining im FTZ kostet € 125,– € inkl. MWSt.
Dazu kommt der Beitrag für das verpflichtende verkehrspsychologische Gruppengespräch innerhalb des Trainings zu € 29,40 inkl. MWSt., der an den Psychologen oder an das Verkehrspsychologische Institut entrichtet wird.
Insgesamt kostet der Tag dem Teilnehmer demnach € 154,40.- €.
   
Wo und wie kann ich mich anmelden?  
Sie können sich bei einer unserer Partnerfahrschulen oder direkt bei uns anmelden. Wir setzen uns mit ihnen in Verbindung und koordinieren ihre Termine und Wünsche.