| Mehrphasenfahrausbildung |
| Nach der Führerscheinausbildung
ist innerhalb des ersten Jahres der Probeführerscheinzeit eine dreiteilige
Zusatzausbildung zu absolvieren: |
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| zwischen
2. und 4. Monat: |
Erste
"Perfektionsfahrt" mit einem besonders ausgebildeten Fahrlehrer
ihrer Fahrschule. |
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| zwischen
dem 3. und 9. Monat |
Ein
spezielles Fahrsicherheitstraining in unserem Fahrsicherheitszentrum (6
x 50 Min), incl. psychologische Schulung (2 x 50 Min). Der Fahrsicherheitskurs darf nur von dazu berechtigten Einrichtungen durchgeführt werden, die einen für dieses Training geeigneten Fahrtechnikplatz besitzen (mind. 6000 m2, Geschwindigkeitsmessanlage, bewässerter Rutschbelag usw.). Solche Plätze haben bekannterweise nur größere Vereine wie ÖAMTC und ARBÖ. Österreichweit gibt es nur wenige Fahrschulen, die so einen Platz anbieten können. |
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| Ablauf: |
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50 Minuten theoretischer
Teil 5 x 50 Minuten Fahrpraxis in unserem Fahrtechnikzentrum 2 x 50 Minuten verkehrspsychologisches Gruppengespräch |
| zwischen
6. und 12. Monat: |
Zweite "Perfektionsfahrt"
mit einem besonders ausgebildeten Fahrlehrer ihrer Fahrschule. |
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| Wenn Sie sich an die Vorgaben des Instruktors halten, sind sämtliche Übungen ohne Gefahr zu bewältigen. | ||
| Die Übungen der Mehrphasenausbildung sind gesetzlich genau geregelt und müssen auf allen genehmigten Fahrsicherheitsplätzen Österreichs gleichermaßen durchgeführt werden. | ||
| Das FTZ-Kleinfrauenhaid ist komissionelle genehmigt und weit besser ausgestattet als gesetzlich vorgeschrieben! | ||
L17: |
Läuft grundsätzlich gleich ab, nur die "1. Perfektionsfahrt" entfällt! |
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Klasse A: |
Hier gibt es keine "Perfektionsfahrten"
jedoch ebenfalls ein Fahrsicherheitstraining (frühestens nach dem
3., spätestens nach dem 9. Monat nach Führerscheinausstellung) |
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| Lust auf mehr?? Hier anmelden! | ||
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Grafik:
Fachverband der Fahrschulen |
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